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Seminararbeiten verfassen

Es gibt bestimmte Vorschriften zur sog. "Äußeren Form" für Haus- und Seminararbeiten sowie zur wissenschaftlichen Arbeitsweise.

Um alles richtig zu machen, sind hier die wichtigsten Hinweise, die für die Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten gelten, zusammengefasst:

Weitere Hinweise zur Seminararbeit / gültig für das Gymnasium G9 in Bayern (Stand: GSO update vom 06.04.2023)

  • Am Ende von 12/1 wird das Thema der Seminararbeit gewählt und am 2. Unterrichtstag im November im Semester 13/1 abgegeben (vgl. GSO § 24 (1).
  • Nach Abgabe der Seminararbeit werden die wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse der Seminararbeit im Rahmen einer Abschlusspräsentation vorgestellt und Fragen im Rahmen eines Prüfungsgesprächs beantwortet (vgl. GSO 24 (2).
  • Die Seminararbeit und die Präsentation gelten gemäß GSO § 44 (2), Nr. 6 als Zulassungsvoraussetzung für die schriftliche Abiturprüfung und müssen jeweils mindestens mit 1 Punkt bewertet werden.
    Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass Plagiat als Unterschleif gewertet werden kann und zur Bewertung von 0 Punkten in der Seminararbeit führt mit der Konsequenz, nicht zum Abitur zugelassen zu werden.
    Die Verwendung der KI wird m. E. höchstwahrscheinlich in näherer Zukunft auch zu ähnlichen Konsequenzen führen.
  • Note für das Gesamtleistung der Seminararbeit wird wie folgt berechnet:
    Punktzahl für die schriftlichen Seminararbeit * 3 + Punktzahl der Präsentation / 2 = Endpunkzahl max. 30 Punkte (wird gerundet) → vgl. GSO § 29 (6)
  • Durch die Präsentation soll auch sichergestellt werden, dass die Seminararbeit selbst verfasst und erarbeitet wurde.
  • Das Ergebnis aus Seminararbeit und Präsentation geht mit der 2-fachen Wertung in das Abiturzeugnis ein (vgl. Anage 10 Nr. 14 - Fußnote 9: "Für die Seminararbeit wird eine Gesamtleistung ermittelt, die in ihrer Wertigkeit zwei Halbjahresleistungen entspricht").