Seminararbeiten verfassen
Es gibt bestimmte Vorschriften zur sog. "Äußeren Form" für Haus- und Seminararbeiten sowie zur wissenschaftlichen Arbeitsweise.
Um alles richtig zu machen, sind hier die wichtigsten Hinweise, die für die Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten gelten, zusammengefasst:
- An den nachfolgenden Hinweisen haben sich meine Schlülerinnen und Schüler orientiert: Hinweise zur Seminararbeit
- Hinweise des bayerischen Kultusministeriums zur Anfertigung von Semianararbeiten
- Ein sehr interessanter Beitrag der Uni Marburg, da auch zwischen Referaten und Haus- bzw. Seminararbeiten unterschieden wird:
https://www.uni-marburg.de/de/fb06/vfg/studium/tipps-und-tricks/referate-und-hausarbeiten - Informiere dich in jedem Fall auch an deiner Schule oder Uni, da es meistens auch interne Papiere zur Verfassung von wissenschaftlichen Arbeiten gibt.
- Zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten gibt es auch auf dieser Homepage wichtige Hinweise:
vgl. https://www.reinhardpeters.de/w-seminar-q12/fortbildung-seminararbeit-q12
Weitere Hinweise zur Seminararbeit / gültig für das Gymnasium G9 in Bayern (Stand: GSO update vom 06.04.2023)
- Am Ende von 12/1 wird das Thema der Seminararbeit gewählt und am 2. Unterrichtstag im November im Semester 13/1 abgegeben (vgl. GSO § 24 (1).
- Nach Abgabe der Seminararbeit werden die wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse der Seminararbeit im Rahmen einer Abschlusspräsentation vorgestellt und Fragen im Rahmen eines Prüfungsgesprächs beantwortet (vgl. GSO 24 (2).
- Die Seminararbeit und die Präsentation gelten gemäß GSO § 44 (2), Nr. 6 als Zulassungsvoraussetzung für die schriftliche Abiturprüfung und müssen jeweils mindestens mit 1 Punkt bewertet werden.
Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass Plagiat als Unterschleif gewertet werden kann und zur Bewertung von 0 Punkten in der Seminararbeit führt mit der Konsequenz, nicht zum Abitur zugelassen zu werden.
Die Verwendung der KI wird m. E. höchstwahrscheinlich in näherer Zukunft auch zu ähnlichen Konsequenzen führen. - Note für das Gesamtleistung der Seminararbeit wird wie folgt berechnet:
Punktzahl für die schriftlichen Seminararbeit * 3 + Punktzahl der Präsentation / 2 = Endpunkzahl max. 30 Punkte (wird gerundet) → vgl. GSO § 29 (6) - Durch die Präsentation soll auch sichergestellt werden, dass die Seminararbeit selbst verfasst und erarbeitet wurde.
- Das Ergebnis aus Seminararbeit und Präsentation geht mit der 2-fachen Wertung in das Abiturzeugnis ein (vgl. Anage 10 Nr. 14 - Fußnote 9: "Für die Seminararbeit wird eine Gesamtleistung ermittelt, die in ihrer Wertigkeit zwei Halbjahresleistungen entspricht").