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Seminararbeiten verfassen

Es gibt bestimmte Vorschriften zur sog. "Äußeren Form" für Haus- und Seminararbeiten sowie zur wissenschaftlichen Arbeitsweise.

Um alles richtig zu machen, sind hier die wichtigsten Hinweise, die für die Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten gelten, zusammengefasst:

Weitere Hinweise zur Seminararbeit / gültig für das Gymnasium in Bayern

  • Am Ende von 11 / 1 wird das Thema der Seminararbeit gewählt und am 2. Unterrichtstag im November im Semester 12 / 1 abgegeben (vgl. GSO 24 (1).
  • Nach Abgabe der Seminararbeit werden die wesentliche Ergebnisse und Erkenntnisse der Seminararbeit im Rahmen einer Abschlusspräsentation vorgestellt und Fragen im Rahmen eines Prüfungsgesprächs beantwortet (vgl. GSO 24 (2).
  • Die Seminararbeit und die Präsentation gelten gemäß GSO § 44 (2), Nr. 7 als Zulassungsvoraussetzung für die schriftliche Abiturprüfung und müssen jeweils mindestens mit 1 Punkt bewertet werden. Aus aktuellem Anlass sei darauf hingewiesen, dass Plagiat als Unterschleif gewertet werden kann und zur Bewertung von 0 Punkten in der Seminararbveit führt mit der Konsequenz, nicht zum Abitur zugelassen zu werden.
  • Das Ergebnis aus Seminararbeit und Präsentation geht mit der 2-fachen Wertung in das Abiturzeugnis ein.
  • Note für das Gesamtergebnis der Seminararbeit (GeS) wird wie folgt berechnet:
    Punktzahl für die schriftlichen Seminararbeit * 3 + Punktzahl der Präsentation / 2 = Endpunkzahl max. 30 Punkte (wird gerundet) → vgl. GSO § 29 (7)
  • Durch die Präsentation soll auch sichergestellt werden, dass die Seminararbeit selbst verfasst und erarbeitet wurde.